Garantieverlust ??

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Garantieverlust ??

Beitragvon oldbiker » 25.07.2018, 22:13

Hallo zusammen,

ich habe mir eine neue F800R zugelegt und gleich die Garantierverlängerung mit abgeschlossen. In meiner näheren Umgebung gibt es einen bekannten BMW-Motorradladen, der allerdings NICHT als BMW-Partner gelistet ist.

Verliere ich jegliche Garantieansprüche, wenn ich künftig die Inspektionen von der nicht gelisteten BMW Werkstatt ausführen lasse ?

Grüße aus Unterfranken
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Re: Garantieverlust ??

Beitragvon SingleR » 26.07.2018, 00:10

In Kurzform (weil die Forensuche schon auf den ersten beiden Seiten Treffer geliefert hätte):

1. gesetzliche Gewährleistung gem. BGB: die Gewährleistungsansprüche gehen nicht verloren, so lange die Wartungsarbeiten gem. BMW-Wartungsplan von einer Fachwerkstatt ausgeführt und im Serviceheft dokumentiert werden. Also: bis 6 Monate nach Kauf des Produkts wird der Verkäufer des Motorrads (also der lokale BMW-Händler) erforderliche Nachbesserungen zu seinen Lasten übernehmen müssen. Sind mehr als 6 (und maximal 24) Monate seit den Kauf vergangen, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war (sog. Beweislastumkehr). Das kann mitunter schwierig werden.

2. "Garantie": das sind über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehende - freiwillige! - zeitlich oder laufleistungsbeschränkte Leistungen des Händlers oder des Herstellers. Davon ist bereits die Rede, wenn der Händler / Hersteller auf die Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kauf verzichtet. Freiwillige Leistungen kann der Händler / Hersteller an seine Bedingungen knüpfen, also z.B. die Wartung in BMW-Werkstätten vorschreiben.

Und nur der Vollständigkeit halber:

3. Kulanz: das sind Leistungen, die der Händler / Hersteller nach Einzelfallprüfung (und über die Gewährleistungs- bzw. Garantiebedingungen hinaus) ganz oder teilweise und ohne Eingehen einer Rechtspflicht übernimmt. Ist das Fahrzeug weder regelmäßig gem. Wartungsplan noch ausnahmslos in der BMW-Werkstatt gewartet worden, geht man i.d.R. leer aus.
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Re: Garantieverlust ??

Beitragvon Lord McFadden » 26.07.2018, 06:54

oldbiker hat geschrieben:Verliere ich jegliche Garantieansprüche, wenn ich künftig die Inspektionen von der nicht gelisteten BMW Werkstatt ausführen lasse ?

Jep! ;-)
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Re: Garantieverlust ??

Beitragvon oldbiker » 26.07.2018, 09:47

Vielen Dank für die Infos !

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Re: Garantieverlust ??

Beitragvon Roadslug » 29.07.2018, 17:38

Im nachstehenden Link sind die Garantiebedingungen ausführlich beschrieben:
https://m.reisacher.de/doc/downloads/2_ ... 02_WEB.pdf

Im Regelfall kannst du demnach davon ausgehen, dass von einem zertifizierten Meisterbetrieb durchgeführte Wartungsarbeiten auch dann als Erfüllung der Garantiebestimmungen anerkannt werden, wenn es sich NICHT um einen autorisierten BMW-Händler handelt, siehe §2.4.a im verlinkten Dokument.

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