von Mankalita » 08.09.2016, 06:29
Moin,
schau mal in deinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ob da was genaueres steht.
Wenn dort explizit ein Reifen (Dimension und Marke) aufgeführt ist, dann brauchst du, willst du einen anderen Reifen fahren, eine Freigabe.
Ist dort nur die Dimension aufgeführt, dann brauchst du.... unter Umständen eine Freigabe, willst du einen anderen Reifen fahren.
Da gehen die Meinungen etwas auseinander. Die einen sagen, ist nur die Dimension aufgeführt, braucht man keine Reifenfreigabe mehr. Die anderen sagen, dass man sie dennoch braucht. Unser Prüfverein (TÜV, DEKRA, KÜS...) will sie sehen. Habe mich mal nach dem Grund erkundigt, da ich ja keine Reifenbindung habe. Er meite: "Dem Hersteller ist es egal, welchen Reifen Sie fahren, wir wollen aber wissen, ob dieser Reifen für dieses Motorrad geeignet/getestet ist."
Hm..... liegt's am Prüfer? Was ist rechtlich korrekt? Habe es nie tiefer ergründet, da ich ne Freigabe grundsätzlich unter der Sitzbank habe, habe in einer evtl. polizeilichen Kontrolle keinen Bock auf Diskussionen und Ärger, also habe die Freigabe, klein gefaltet, unter der Sitzbank und könnte somit ggf. schnell weiter fahren. Die Freigabe mitzuführen tut mir nicht weh, spart mir aber unter Umständen Ärger.
Gruß - Mankalita
4 wheels move the body - 2 wheels move the soul
Suche nicht andere, sondern dich selbst zu übertreffen. (Marcus Tullius Cicero)