Garantieproblem bei Endschalldämpfer

Alles was noch mit der F800S + F800ST + F800GT + F800GS und der F800R zu tun hat.

Garantieproblem bei Endschalldämpfer

Beitragvon Marc » 22.05.2007, 20:11

War heute bei meinem BMW-Dealer zwecks neuem Topf.
Seine Empfehlung, na klar, Akrapovic, was sonst. :D

Er hat mich darauf hingewiesen, dass BMW beim Anbau aller anderen
Endschalldämpfer oder Komplettanlagen keine Garantie mehr übernimmt.
Motor- oder Elektronikschäden muss man selbst löhnen.

Kenne das aus der Automobilbranche so. Könnte also stimmen. :?

Hat jemand schon mal die gleichen Aussagen erhalten :?:

Gruß von einem nachdenklichen
Marc
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Beitragvon cookman68 » 22.05.2007, 21:54

Hallo,
hat mir mein :D auch so gesagt. vielleicht nicht ganz so hart wie deiner aber es könnte zu Gewährleistungprobleme kommen,
Gruß Theo
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Beitragvon ben80 » 23.05.2007, 12:08

Das ist die Aussage von BMW. Mein :-) sagt aber ganz klar das es Ihm egal ist da durch eine andere Anlage nichts kaputt gehen sollte. Bei einem Eingriff in die Motorele. sieht es dort sicher anders aus!
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Beitragvon Richard » 23.05.2007, 12:27

Die SR ist von meinem BMW-Händler. Im Falle eines Falles wird er es schon regeln oder ich bau einfach wieder den originalen Topf hin, dann muss BMW erst mal beweisen, dass eine anderer Auspuff montiert war.
Habe aber keine Bedenken, dass mit der SR der Motor kaputt geht.

Gruß

Richard
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Garantieprobleme bei Endschalldämpfer

Beitragvon Egon Damm » 23.05.2007, 14:42

Hallo,

ja es ist so. Werden Teile verwendet innerhalb der Garantiezeit, welche nicht von dem Hersteller-Garantiegeber sind, erlischt die Garantieleistung sofort. Da haben die Freundlichen schon rechts. Aber der Ton macht die Musik.

Beispiel: Ein Kawahändler verkaufte eine neue Ninja. Der Kunde lies sofort von dem Kawahändler eine Zubehöhrauspuffanlage anbauen. Nach ca. 4000 Km im Urlaub (Östereich) ging der Motor kaputt. Der Händler in Östereich lehnte die Reparatur auf Garantie ab. Der Kunde stinksauer hängte sich an Kawa und bekam ein Fax, worauf es sein bebasteltes Moped sehen konnte. Die Klage gegen Kawa hat er verloren. Die Klage gegen seinen Händler läuft noch. Für die entstandenen Kosten muß er selbst aufkommen. Reparatur, Transport usw. machte mal 4.500 € aus.

Das gleiche gilt auch für Luftfilter,Oelfilter, Zündkerzen oder sonstigen Schnikschnack. Wer noch schöner sein will und noch lauter, muß dann eben leiden.

Viele Grüße
Egon
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Beitragvon bmw-nr-1 » 23.05.2007, 17:09

Hallo was ist den mit dem Schnitzer Auspuff und Krümmeranlage verliert man da auch die Garantie ?
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Beitragvon Egon Damm » 23.05.2007, 17:51

Hallo,

Schnitzer ist nicht BMW. Wenn auch beide eng zusammenarbeiten. Im Streitfall entscheiden die Richter nach den Buchstaben der Garantiebestimmungen. Wenn ein BMW Händler an ein Fahrzeug welches sich noch innerhalb der Garantie befindet, K E I N E BMW Originalteile anbaut, und den Kunde nicht schriftlich darauf hinweist, haftet der Händler. So isses nun mal im Leben.

Gruß Egon
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Beitragvon Kati_WM » 23.05.2007, 18:22

Werde es so machen wie Richard, falls es wirklich zum Schlimmsten kommen sollte, bau ich einfach wieder die original Anlage hin.

Gruß Kati
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Beitragvon Marc » 23.05.2007, 19:09

Also,

komme gerade vom BMW-Dealer. Wollte einfach wissen auf welcher Grundlage seine Aussage beruht. Volle Breitseite, es liegt ein Rundschreiben von BMW vor. :shock:
Leider ist es so. Nur Akrapovic sonst nothing :evil: .
Müsste jeder Dealer vorliegen haben, fragt also nach.

Jetzt bleibt entweder Akrapovic oder no risk no fun.

@Kati und Richard
Das mit dem wechseln klappt aber nur, wenn sich die Touren in einem Umkreis von, na ja, etwa 150km von eurem BMW-Dealer befinden. Sollte
das im Ausland oder weit, weit weg passieren, ist es eben schlecht mit wechseln.

Will hier keinen Unmut schaffen, nur aufklären, was im Falle des Falles......

Ich bleibe erstmal beim Original, der ja auch nicht sooo schlecht klingt.
Wenn mich aber mal eine S mit Akrapovic überholt, muss ich doch zuschlagen. 8)

Ciao
Marc
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Beitragvon Burkhard » 23.05.2007, 19:44

Dabei handelt es sich nur um die Rechtsauffassung von BMW. Abgesehen davon gilt auch noch die 2 Jährige Gewährleistung. Im Ersten Jahr ist die Beweispflicht beim Händler.
Also kurz gesagt auch bei Änderung des Auspuffs erlischt nicht grundsätzlich die Garantie.
Des Weiteren muss man ja auch nicht so blöd sein und angeben das man den Auspuff geändert hat.
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Beitragvon Marc » 23.05.2007, 20:23

Hallo Burkhard,

das stimmt so nicht ganz mit der Rechtsauffassung. BMW gibt Garantie auf
die Teile, die werkseitig verbaut wurden oder die BMW-Zulassung haben (sprich Akrapovic). Änderungen am Motorrad durch Teile Dritter (bezeichne ich jetzt mal so) erlischt eben die Garantie, wenn BMW vorher darauf hinweist, was ja geschehen ist.
Gewährleistung auf was? BMW gibt Gewährleistung auf Originalteile, nach dieser Zeit besteht höchstens noch Kulanzanspruch, mehr nicht.

Denkt
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Beitragvon bmw-nr-1 » 23.05.2007, 20:23

Und ich finde den Akra persönlich sehr mikrig ,hab ihn mir gestern mal angehört und der sound geht so !
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Beitragvon hofi » 23.05.2007, 21:06

Alles schön und gut :!:


In meinem Kaufvertrag steht überhaupt nichts darüber, dass BMW eine "Garantie" gibt.

Im Regelfall tun das zwar so gut wie alle Hersteller, soviel ich weiß, BMW hat´s jedoch nicht nötig.

Bei mir heißt es also in den Vertragsbedingungen unter Punkt VII, dass BMW für 1 Jahr Gewährleistung bietet (ich habe keine Ahnung, wie lange dieser Vordruck schon in der NL herumlag... :?: )

Jedenfalls lautet die gesetzliche Regelung des BGB nun mal: 2 Jahre Gewährleistung

...wobei der Kunde nach dem ersten halben Jahr die Beweislast hat... was freilich lästig ist.

Ich denke, das Ganze ist deshalb kein großes Problem, weil BMW an sich für eine unkomplizierte Umsetzung in der Praxis bekannt ist,


...und das Schaumschlagen wegen des Schalldämpfers liegt ja wohl auf der Hand - man möchte mit Akrapovic eben nur Teile des Kooperationspartners verkaufen.

Die BGB-Gewährleistung kann im Ernstfall zumindest allenfalls mit einem Gutachten ausgehebelt werden, welches beweist, dass der Nachrüst-Schalldämpfer ursächlich für einen Schaden ist - und das Gutachten möcht ich sehen :!: (logisch ist natürlich, dass BMW keine Gewährleistung für den Schalldämpfer an sich übernimmt)

Also entspannen...

sagtHofi
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Herstellerhaftung

Beitragvon Gummikuhfan » 23.05.2007, 21:34

Hallo zusammen,

wovon noch keiner geredet hat, der Herstellerhaftung.

Wenn nachweislich der Motor durch die Auspuffanlage Schaden nimmt und die Anlage ist speziell für das Moped freigegeben (vom Auspuffhersteller), an dem sie montiert wurde, so haftet der Auspuffhersteller.
Jürgen us Kölle Bild
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Beitragvon hofi » 23.05.2007, 21:40

Janz jenau, Jürgen,

da schließt sich der Kreis :!:

Einer von beiden (Hersteller Motor oder Hersteller Auspuff) ist in dem Fall immer der Gelackmeierte - und vor allem hat man ja beim Thema "Auspuff" noch länger Gewährleistung, weil man ja in der Regel zuerst Moped und dann den Schalldämpfer erwirbt.

Für das restliche Ungemach gibts die Rechtschutzversicherung... :D

Hofi
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