Alles schön und gut
In meinem Kaufvertrag steht überhaupt nichts darüber, dass BMW eine "Garantie" gibt.
Im Regelfall tun das zwar so gut wie alle Hersteller, soviel ich weiß, BMW hat´s jedoch nicht nötig.
Bei mir heißt es also in den Vertragsbedingungen unter Punkt VII, dass BMW für 1 Jahr Gewährleistung bietet (ich habe keine Ahnung, wie lange dieser Vordruck schon in der NL herumlag...

)
Jedenfalls lautet die gesetzliche Regelung des BGB nun mal: 2 Jahre Gewährleistung
...wobei der Kunde nach dem ersten halben Jahr die Beweislast hat... was freilich lästig ist.
Ich denke, das Ganze ist deshalb kein großes Problem, weil BMW an sich für eine unkomplizierte Umsetzung in der Praxis bekannt ist,
...und das Schaumschlagen wegen des Schalldämpfers liegt ja wohl auf der Hand - man möchte mit Akrapovic eben nur Teile des Kooperationspartners verkaufen.
Die BGB-Gewährleistung kann im Ernstfall zumindest allenfalls mit einem Gutachten ausgehebelt werden, welches beweist, dass der Nachrüst-Schalldämpfer ursächlich für einen Schaden ist - und das Gutachten möcht ich sehen

(logisch ist natürlich, dass BMW keine Gewährleistung für den Schalldämpfer an sich übernimmt)
Also entspannen...
sagtHofi