ronne hat geschrieben:Was nützt dir denn der PR, wenn Du mit den Reifen nach der Kurve die Straße nicht mehr triffst!
Deswegen hat der auch keine Freigabe.
motard800 hat geschrieben:Ausnahme bei Motorrädern! Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug oder Reifenherstellers ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss!!!
motard800 hat geschrieben:Ausnahme bei Motorrädern! Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen dem Fahrzeughalter eine Hersteller-, Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeug oder Reifenherstellers ausgehändigt werden, die dieser mit sich führen muss!!!
120/70 ZR 17 M/C (58W)
180/55 ZR 17 M/C (73W)
REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN *
ronne hat geschrieben:Das sind die Leute die genau die Maschinen mit ihren Reifen fahren oder meinst Du die losen die Freigaben aus? Und wenn das Mopped mit dem Reifen nicht läuft, dann ist der Reifen eben raus. Erst weiter hinten kommen dann Nässeeigenschaften, Halbarkeit usw. Und sicherlich geht es da auch um Geschwindigkeiten um die 200, in einer 30er Zone ums Eck fahren kann man sicherlich auch mit nem Holzrad.
ronne
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