Servus
Während in anderen Ländern normaler Weise alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist, ist es in Deutschland nun mal so, dass alles verboten ist, was nicht von amtswegen explizit erlaubt ist  

 ! Zumindest scheint es so  
 Bei unseren Reifen sieht das dann so aus, dass es zwar gemäß europäischer Rechtsauffassung keine Reifenfabrikatsbindung mehr geben darf, dass es aber dem Halter obliegt sicher zu stellen, dass sein Fahrzeug mit den gefahrenen Reifen in allen Situationen sicher funktioniert. Als Privatperson ist so ein Nachweis schwer zu erbringen (Einzelabnahme).
Somit ist man auf den Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller angewiesen, der eine entsprechende Freigabe erteilt.
Bei der F800R sind z.Zt. freigegeben durch den Hersteller des Fahrzeugs (BMW Motorrad):
	F 800 R
	Typ-Nr.: 0217
	Reifentyp vorne 	Reifentyp hinten 	Dimension vorne 	Dimension hinten 	Bemerkung 	Freigabe- bescheinigung
	Bridgestone
	Battlax BT014 F Radial F 	Battlax BT014 R Radial E 	120/70 ZR 17 M/C (58W) TL 	180/55 ZR 17 M/C (73W) 		 	
	Dunlop
	Road Smart 	Road Smart 	120/70 ZR17 M/C (58W) TL 	180/55 ZR17 M/C (73W) 		 	
        Metzeler
	Sportec M3 Front 	Sportec M3 	120/70 ZR17 M/C (58W) TL 	180/55 ZR17 M/C (73W) TL
Weitere Freigaben sind über die Reifenhersteller zu bezeihen. Und da nun mal in unseren Zulassungsbescheinigungen steht "REIFENFABRIKAT GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN", müssen wir uns in Deutschland nun einmal daran halten, was uns die Hersteller bereit sind zu bescheinigen und was somit freigegeben ist.
Gruß
Motard