Gante hat geschrieben:Ich gebe zu, dass mich für einen Idioten zu halten die naheliegendste Erklärung ist. Aber so viel Raum für Übersetzungsfehler lässt die technische Beschreibung des Scheinwerfers eigentlich nicht. Und auch die Schaltungsdiagramme zeigen ganz eindeutig, dass die sechs LEDs der Abblendlichteinheit in zwei Gruppen von 2 und 4 LEDs geschaltet werden.
Evt. doch Übersetzungsfehler?

Lt. Pons: "passing light" = Abblendlicht [4 LEDs] - "driving light" = Fernlicht [4+2 LEDs]
Ich habe mich aber auch noch einmal mit dem lichttechnischen Gutachten der spanischen Behörden (IDIADA) befasst.
Was mich wundert:
- Das Prüfzeichen auf dem Scheinwerferglas des China-LED-Teils ("C/R") besagt, dass Fern- und Abblendlicht nicht gleichzeitig leuchten dürfen. Also Prüfzeichen analog zu einem H4-Scheinwerfer.
- Das Prüfzeichen des BMW-Original-TwinH7-Scheinwerfers besteht aus dessen 2 (!): eines für das Abblendlicht und eines für das Fernlicht. Aus dem Prüfzeichen geht hervor, dass Fern- und Abblendlicht gleichzeitig leuchten dürfen ("CR" - also ohne Schrägstrich).
Und zum Vergleich: der Doppelscheinwerfer meines Pkw (gleichzeitiger Betrieb von Abblend- und Fernscheinwerfer zulässig) hat ebenfalls 2 Prüfzeichen.
Ich frage mich daher, warum der China-Scheinwerfer nur ein Prüfzeichen hat - bzw. ob er insofern überhaupt legal in Betrieb genommen werden darf, wenn nur eine Komponente ein Prüfzeichen hat.
So, und jetzt seid Ihr wieder dran!
