ike hat geschrieben:Und in Deutschland ist es zulässig , Standlicht + Abblendlicht+Fernlicht gleichzeitig zu betreiben.
Grundsätzlich ist das richtig. Am Ende aber kommt es darauf an, was im Prüfgutachten steht. Gleichzeitiger Betrieb von Abblend- und Fernscheinwerfer ist immer dann zulässig, wenn die Scheinwerfereinheiten getrennt sind. Bei H4 ist das nicht so - weil es bei 2 bestromten Drähten in einem Glaskolben nicht lange gutgehen wird.
Bevor hier aber weiter spekuliert wird, wie "toll" die LED-Einheiten sind, mögen diejenigen, die sich die Chinaleuchten installiert haben, vor dem Verfassen ihrer Posts doch bitte erst den Scheinwerfer korrekt beim Profi einstellen lassen. Ich jedenfalls hatte vorgestern seit Langem mal wieder eine Dunkelheitsfahrt über beleuchtungslose Landstraßen - und habe alles andere als den Eindruck gewonnen, als dass der Serienscheinwerfer (mit 2x H7, davon Abblendlicht mit Standardglühlampe statt Super-Dooper-130%-Mehr-Licht-Ausführung) nur ein schwaches Licht abgibt.