von konzepi » 23.10.2013, 11:48
Hallo,
an meiner Honda Deauville mußte ich vor einem Jahr auf Sardinien hinten einen neuen auf ziehen. Auf die Schnelle war kein BT 023 zu bekommen. Ich ließ dann den vorhandenen Angel aufziehen und fuhr damit auf Sardinien noch 700 km ohne dass ich veränderte Fahreigenschaften verspürte, bin so ca. 5000 km gefahren, auch bei Regen. Zu meiner Fahrweise: Vor der diesjährigen Sardinientour mußte ich den Vorderreifen ersetzen. Der Reifenmonteur sagte: mit dem hätte ich geradeaus noch viele Km fahren können. Meine Fußrastennippel sind erneuerungsbedürftig. Mit den unterschiedliche Reifen habe ich zwischenzeitlich auch eine neue HU-Plakette bekommen.
Vor der fälligen HU habe ich im Internet über die Zulässigkeit recherchiert. Darauf schrieb ich Dekra und TÜV an. Dekra antwortete sofort, dass dies bei meinem Motorrad, da keine Einschränkung, zulässig sei. TÜV antwortete: nicht zulässig. Ich schrieb zurück, dass die Argumentation nicht nicht dem Sachverhalt entspräche. Dann kam eine weiteres Schreiben mit anderer Argumentation. Dieser widersprach ich auch wieder. Darauf kam wieder eine Antwort mit einem einleitenden Entschuldigungssatz und mit der Aussage, nochmals geprüft zu haben mit dem Ergebnis: zulässig. Beide warnten aber davor mit dubiosen Versicherungsproblemen. Jetzt habe ich den Angel abgefahren, dann kommt wieder ein BT 023 drauf.
Nochmals: mit dieser Mischung habe im Fahrverhalten nichts gespürt (ich bin mit zwei Deauville seit 2006 90.000 km gefahren, nur solo, max 180). Mischen würde ich zwar ohne Not nicht.
Noch was: Honda hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Deauville seit 2008 nicht mehr aktualisiert. Warum wohl? Wer sollte solche Mischbereifungen testen wollen, um dann zu sagen: gefährlich oder ungefährlich. Wer hat dies schon getan mit den heutigen, modernen Reifen?
Gruß
Otto, der bald eine GT kaufen wird