Hersteller verwehren Garantie und Kulanz wenn man Inspektionen nicht durchführen lässt.
Zwar vermute ich, dass die Hersteller schon in den Kaufverträgen auf die Wartung durch Vertragswerkstätten bestehen, falls man Garantieansprüche geltend machen möchte.Wenn ich einen Zeitschriftenartikel aber richtig deute besteht zumindest eine Chance, wenn man die Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lässt und diese bescheinigt, dass die „Wartung nach Herstellervorschrift“ durchgeführt wurde.
Weiß jemand etwas genaueres zu dem Thema?