Hallo,
nun es ist einfach so das es Reifenfreigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Deutschland gibt.
Diese sind in den Papieren(Betriebserlaubnis) des Fahrzeuges eingetragen und sind bindend.
Hält man sich nicht daran erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges mit allen Konsequenzen.

Nachzulesen auf den Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder in der StVZO...
Für von der Betriebserlaubnis abweichende Bereifungen gibt es Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller.
Diese werde im Fahrversuch ermittelt. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind mit dem Fahrzeug mitzuführen.
Es gibt Unbedenklichkeitsbescheinigungen von vielen Herstellern die Mischbereifung erlauben.
Einfach mal bei Conti schauen und prüfen....
Im übrigen, sollte es keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Mischbereifung Michelin (Power + PR2) geben,
so hat sich der BMW - Händler auf sehr dünnes Eis begeben.... Wenn er die Reifenkombination so montiert ist er,
genau wie der Halter, Fahrzeugführer, usw. haftbar....
Das sind die Fakten.
Aber jeder muss wissen was er tut.
Noch ne kleine Anmerkung: Es gibt sehr eifrige italienische Polizisten,
die sehr gerne deutsche Touristen kontrollieren, die Reifen anschauen....
und wenn sie ganz gut gelaunt sind und die Reifen nicht passen das Fahrzeug einfach stilllegen.
Also immer Geld für ne Zugfahrkarte mitführen. Oder für einen Reifenwechsel in Italien....
Grüßle
F800ST / 04-2009 / blau / SR - Racing Komplett / zu Hause zwischen Stuttgart und Heilbronn
am wunderschönen Neckar.......