Graver800 hat geschrieben:um auch meinen Senf dazu zu geben:
die 3-Monatsfrist gilt auch für Halter, so dass die Behörde damit die Frist gewahrt hätte. Der Halter muss dann antworten (gilt zum Beispiel für Firmenwagen... etc.). Hab das selbst "erfahren"...
AP
Privat muß der Halter aber nicht antworten, sondern kann unter Umständen (Verwandschaft 1. Grades etc.) die Aussage verweigern. So oder so: Wird der wirkliche Fahrer drei Monate nach der Tat nicht angeschrieben, ist das Ding durch. Unsere Beamten mit ihrer chronischen Überlastung (Krankheit, Kur, Kaffee trinken, Freitag um 1 gehen etc.) können das manchmal einfach nicht schaffen

Geuß Eike