docmartin hat geschrieben:... eine Verletzung beklagen (dann wäre alles polizeilich protokolliert worden…
Selbst bei nur "Prellungen" würde ich auf jeden Fall auch eine schwerere Verletzung nicht gänzlich ausnehmen und auf jeden Fall dies den Beamten gegenüber auch äußern. Danach auch auf jeden Fall zu einem Arzt wegen der sicheren Abklärung und Dokumentation.
Ich drücke Dir mal die Daumen dass Du wenigstens Zeugen (außer Deiner Frau) hast, sonst wird das Durchsetzen von Ansprüchen wohl nicht möglich sein.
Gruß Kajo
docmartin hat geschrieben:Ich rufe die (bayerische Polizei), nach 30 min kommen 2 Beamte an den Unfallort. „Ach, schon wieder ´ne BMW“´. So stellen sich die beiden Herren vor - namentlich leider nicht.
Fahrzeugpapiere werden kontrolliert, der Unfallhergang interessiert weiter nicht (ist ja „nur“ Sachschaden), und die „Freunde und Helfer“ ziehen von dannen.
docmartin hat geschrieben:Am wichtigsten ist natürlich die körperliche Unversehrtheit, aber ärgerlich ist die ganze Sache schon…
docmartin hat geschrieben:Ich respektiere normalerweise die Tätigkeit der Polizei und die sicherlich manchmal widrigen Bedingungen, unter denen sie ausgeübt wird. Aber am besagten Tag hat man den beiden Jungs einfach angemerkt, dass sie keinen Bock hatten.
SingleR hat geschrieben:... Zu behaupten, man sei verletzt worden, obwohl dies nicht den Tatsachen enspricht, ist ein Straftatbestand und führt, wenn es heraus kommt, zu Recht zu Konsequenzen (nachzulesen im StGB). Entweder, man hat sich beim Unfall eine Verletzung zugezogen - dann lässt man dies unverzüglich ärzlich feststellen...
SingleR hat geschrieben:Dennoch, hier wird wieder viel zu viel Küchentisch-Juristerei betrieben... Zu behaupten, man sei verletzt worden, obwohl dies nicht den Tatsachen enspricht, ist ein Straftatbestand und führt, wenn es heraus kommt, zu Recht zu Konsequenzen (nachzulesen im StGB). Entweder, man hat sich beim Unfall eine Verletzung zugezogen - dann lässt man dies unverzüglich ärzlich feststellen. Oder man ist nicht verletzt worden - und bleibt ehrlich. Wenn ich von meinem Unfallgegner verlange, ehrlich zu sein, dann kann er dies auch von mir verlangen. So einfach ist das.
SingleR hat geschrieben:Und da hier schon die Dash-Cam ins Gespräch gebracht wurde: sie würde im geschilderten Fall wohl helfen. Aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Ein Richter kann die Aufnahme als Beweismittel zulassen, wenn anders eine Aufklärung nicht möglich ist. Soll das Video aber aktiv als Beweismittel eingesetzt werden, um die eigene Anzeige zu untermauern, lehnen das die Gerichte im Allgemeinen ab.
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