MarcelW hat geschrieben:zu Punkt 3: wenn, wie du sagst, durch Weglassen des Katalysator die Betriebserlaubnis erlischt, dann würde nach meiner Interpretation auch der Versicherungsschutz erlöschen.
SingleR hat geschrieben:MarcelW hat geschrieben:zu Punkt 3: wenn, wie du sagst, durch Weglassen des Katalysator die Betriebserlaubnis erlischt, dann würde nach meiner Interpretation auch der Versicherungsschutz erlöschen.
Das ist, differenziert betrachtet, nur teilweise richtig.Hierbei müssen wir unterscheiden zwischen der Haftpflicht- und einer etwaig abgeschlossenen Kaskoversicherung.
1. Haftpflicht: die Versicherung entschädigt den Unfallgegner und ist in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Sie kann lediglich den Versicherungsnehmer bis max. EUR 5.000 in Regress nehmen. Dass es bei einem Schadenfall mit einem nicht homologisierten Fahrzeug bei diesen EUR 5.000 nicht bleiben wird, wurde ja schon angedeutet. Die Kosten für das Gerichtsverfahren werden i.d.R. ja auch der unterlegenen Partei auferlegt. Dazu kommt noch das Strafmaß.
2. Kaskoversicherung: hier darf man in aller Regel davon ausgehen, dass die Versicherung wg. grober Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer (= Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Kfz) die Leistung verweigern wird. Aber auch das gilt nicht pauschal, denn es ist zu betrachten, ob die Pflichtverletzung für den Schadenfall (mit-)verantwortlich war. Beim Fahrzeugdiebstahl von der eigenen Haustür kann (nicht: muss!) man davon ausgehen, dass die Versicherung den Schaden ersetzt, da ja das Fzg. zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht "in Betrieb" war. Bei einem Unfall sieht das anders aus. Ist die bauliche Veränderung nicht ursächlich für den Unfall gewesen (z.B. Auffahrunfall, und das Fzg. hat ""nur" ein nicht zugelassenes Rücklicht), wäre zumindest anzunehmen, dass die Versicherung leisten muss. Sie wird es jedoch mit Verweis auf die grobe Pflichtverletzung nicht tun - bzw. nur leisten müssen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
MarcelW hat geschrieben:ich frage mich, warum die etablierten hersteller von nachrüsttöpfen hier nicht auf breiterer front ihre produkte entsprechend technisch aufrüsten.
MarcelW hat geschrieben:Was hat sich dahingehend geändert???
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