Hallo GS-Gemeinde,
als Besitzer einer F800R, Bj.2012, möchte ich mir den Rat bei der GS-Gemeinde holen. Nach dem Motto "Gut sehen und gut gesehen werden" hat mein Vorgänger von 2xH7 auf H4 Hauptscheinwerfer umgebaut. Er konnte sich auch nicht mit der "Karl Dall" Optik anfreunden. Ich stelle aber fest, dass man mit H4 Lampe weder gut sieht (Fernlicht) noch gut gesehen wird (Abblendlicht). Nachdem ich für das Abblendlicht zwei Tagfahrlichter eingebaut habe, glaube ich besser gesehen zu werden. Jetzt möchte ich noch besser sehen und habe mir dazu 2 Zusatzscheinwerfer (40W) zugelegt. Jetzt stellt sich für mich folgende Grundsatzfrage: Ist die Kombination von Hauptscheinwerfer und zwei Zusatzscheinwerfer im Betrieb, also 3 Fernscheinwerfer zulässig? Nach der StrassenVO wohl nicht!? Auf welcher Rechtsgrundlage sind bei den GS-Modellen jedoch 3 Scheinwerfer (Lampen) zulässig? Gibt es hier eine Sonderregelung. Eine Möglichkeit wäre natürlich die "Verriegelung" über ein Relais, so dass entweder nur das Hauptfernlicht oder die Zusatzscheinwerfer brennen. Ich möchte auch noch gerne erfahren, wie bei den GS-Modellen, die Ansteuerung des Schaltrelais für die Zusatzscheinwerfer erfolgt, z.B. Standlicht, Abblendlicht, Rücklicht o.a.
Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten und Ratschläge. Vorab vielen Dank.
Grüße
Werner Kuhnle