Benno hat geschrieben:Dazu gibt es unterschiedliche Rechtssprechung.
Generell gibt es eher keinen Nutzungsausfall, wenn ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Anders entschieden wurde letztens ein Fall, bei dem es um ein Luxus-Motorrad ging. Aber auch da gab es keine Ausfallentschädigung für jeden Tag, sondern nur für die Nutzungsmöglichkeit an den fiktiven Tagen, an denen eine Nutzung wahrscheinlich war. (Urteil habe ich im Büro)
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