von Reinhard » 11.02.2010, 19:34
Hallo in die Runde.
Das normale Motorradkennzeichen muss 20 cm hoch und darf bis 28 cm breit sein. So ist die Vorschrift.
Mit sehr viel Glück kann man eventuell ein Kennzeichen bekommen, welches in der oberen Reihe 2 Buchstaben für den Kreis und in der unteren Zeile je einen Buchstaben und Zahl hat. So kann man mit 20 cm breite auskommen...
Normalerweise sind solche Kennzeichen schon "intern" für "amerikanische Auto" reserviert, der Grund liegt darin, dass die Befestigung in der Stoßstange nur diese geringe Breite des Kennzeichen zulässt.
Kommt die Sasionkennung dazu, wird es nichts mit nur 20 cm breite.
Bei unserer Zulassungsstelle (GT) haben die Damen an der Ausgabe für die Plaketten sogar Musterkennzeichen zur Hand und passt das nicht...bekommst keine Plakette...
Wer nun meint, er könne ein kleines Kennzeichen (16 x 24 cm für ein Leichtkraftrad) machen lassen...wird an der Ausgabe über das Musterkennzeichen auf die korrekte Größe hingewiesen... Welches Kennzeichen erforderlich ist steht im Zulassungsschein eingetragen.
Ob irgend ein TÜV-Ingenieur ein Kennzeichen unter 20 cm vorschreibt...ich kann es mir kaum vorstellen...
Doch wer nun denkt...ich mache mir ein kleines Schild und klebe mal die Klebeplaketten selbst drauf...der geht auf ganz dünnes Eis.
Dann heißt das ganze Ding nämlich "Urkundenfälschung"...
...und dabei kennt die Rennleitung keinen Spaß.
Auch wenn es uns nicht so ganz passt , mit einer Platte 20 x 22 cm oder 24 cm breite geht es doch noch.
Was soll denn derjenige sagen oder machen, der in der oberen Reihe 2 oder 3 Buchstaben hat, die Saisonkennung haben möchte und in der unteren Reihe mehr als 4 Stellen bekommt, weil im Amt nicht anderes zu bekommen ist??
...also nicht verzagen, wenn die Sonne wieder höher steht, gehts wieder los.
Reinhard