
Mein Hinterrad steht immer noch platt in der Garage rum... Scheiß Arbeitszeiten

In der Richtlinie wird nur die Schadengröße teilweise eingeschränkt und zwar bezogen auf die Fahrzeugkategorie. So dürfen Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung mit Kombi-Reparaturkörpern (z.B. Minicombi) durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden.
Grundsätzlich sagt die Richtlinie und der §36 StVZO (Absatz 5 wurde zugunsten der Richtlinie gestrichen) nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht.
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