neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon Tiefflieger » 13.01.2011, 18:02

naidhammel hat geschrieben:Und ich wollte eigentlich nur Ja oder Nein hören.

mfg

naidhammel

Am besten garnicht nachfragen.
Wenn du denkst du bist der Schnellste, dann schau mal in den Rückspiegel..... und mach Platz!
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon naidhammel » 15.01.2011, 00:20

So, hier die zwei weiteren Rückmeldungen, von Dekra und GTÜ:

DEKRA:
...
Gerne antworten wir Ihnen:

Aufgrund des Eingriffs in die Bremsanlage ist eine Abnahme durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich.

Folgende Punkte sind dabei zu prüfen bzw. zu beachten.
-- Materialverträglichkeit zur Bremsflüssigkeit
-- Verarbeitungsqualität
-- Schauglas für den Bremsflüssigkeitsstand
-- ggf. Unterdruckventile
-- geeignete Durchlaßquerschnitte
-- Anbaulage
-- Verträglichkeit zum System der Bremszylinder

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
...


GTÜ:
...

Die rechtlichen Grundlagen für Motorradbremsanlagen sind in folgenden Richtlinien und Paragraphen geregelt:


Bremsanlagen für Krad: Richtlinie 93/14/EWG und § 41 StVZO
In der Richtlinie 93/14/EWG wird folgendes für den Ausgleichsbehälter als Bauvorschrift gefordert:

2.2.8 Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muss der Behälter für die Bremsflüssigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, dass der Bremsflüssigkeitsstand leicht geprüft werden kann. Diese Bestimmung gilt nicht für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h.

Viel wichtiger als die Bauvorschriften für Bremsanlagen ist die Einstufung von baulichen Veränderungen an einem bauartgenehmigten Fahrzeug (jedes Fahrzeug, was ein Kennzeichen hat, bzw. bekommen kann, ist bauartgenehmigt). Dies ist im § 19 StVZO beschrieben. Die Vorschriftsmäßigkeit wird bei jeder Hauptuntersuchung überprüft. Die Definition für eine bauliche Veränderung, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, lautet:

Änderungen, durch die die BE des Fz erlöschen kann, setzen ein willentlich auf eine Änderung gerichtetes Tun voraus; die Änderung des Fz-Zustands durch Verschleiß u. dessen Reparatur ist keine Änderung im Sinn des § 19 Abs 2 Satz 2.

Eine Änderung liegt vor bei einem

– Ändern im engeren Sinne, d.h. Teile werden anders gestaltet;

– Austausch von Teilen, d.h. Teile werden gegen für das betreffende Fz in seiner BE nicht genehmigte Teile ausgewechselt;

– Hinzufügen von Teilen, d.h. Teile werden am Fz neu an- oder eingebaut;

– Entfernen von Teilen, d.h. Teile werden vom Fz abgebaut oder aus dem Fz ausgebaut.

Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein- oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaSoP oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die BE des Fz. Eine Gefährdung ist insbesondere zu erwarten, wenn in Teil B eine Teilegenehmigung, Teilegutachten bzw Begutachtung entsprechend § 21 gefordert wird. Beispiele für Kombinationen von Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen können, sind in einer Matrix in Teil B aufgeführt.

3 Hinweise für den FzHalter sowie den Teilehersteller u Teileimporteur
3.1 Änderungen, durch die keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, führen zwar nicht automatisch zum Erlöschen der BE des Fz; es besteht dennoch die Pflicht des FzHalters, dafür zu sorgen, dass sich sein Fz. jederzeit in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Im Rahmen der HU nach § 29 wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fz überprüft. Will der FzHalter Änderungen an seinem Fz vornehmen, muss er sich darüber im klaren sein, dass die BE seines Fz erlöschen kann. Dazu sind die Vorschriften in Abschnitt 1 zu beachten.

Sie sehen, dass Ihre Frage anhand der rechtlichen Vorgaben nicht ganz einfach mit ja oder nein zu beantworten ist und viel Auslegungsspielraum möglich ist. Ein Eingriff in die Bremsanlage, auch wenn nur ein Behältnis ausgetauscht wird, kann eine Gefährdung darstellen. Der Grund liegt hierbei z.B. ob das verwendete Flüssigkeitsvolumen ausreichend ist, ob die Bohrungen für den Durchfluss der Bremsflüssigkeit ausreichend sind, ob z.B. Luft nachströmen kann u.s.w.. Die sicherste Methode, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter am Fahrzeug zulässig und verwendbar ist, ist eine so genannte "Gutachterliche Stellungnahme" eines Technischen Dienstes dass nach § 19 (2) StVZO keine Gefährdung von dem Bauteil ausgeht. Damit kann das Bauteil dann ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Dies machen sehr oft Reifenhersteller und Hersteller von Karosseriebausätzen wie z.B. Schwellerverkleidungen.
...


mfg

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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon naidhammel » 15.01.2011, 00:22

Nun sind wir alle etwas schlauer. :wink: :roll: :mrgreen:

Zusammenfassend würde ich sagen, wenn ich alle vier Aussagen berücksichtige:

Entweder eine ABE für den Bremsflüssigkeitsbehälter oder eine extra Abnahme.

mfg

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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon exxpert » 15.01.2011, 11:11

oder...

du montierst das Teil einfach so (wie ca. 95% aller) und du wirst merken, dass sich die Welt trotzdem weiter dreht.
bei der nächsten HU interessiert das dann doch niemanden.

nur so als Idee!

:wink:
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon domingo07 » 20.02.2011, 22:37

berry hat geschrieben:Hallo an alle,

ich hatte auf einer der letzten Motorrad Messen mal wieder beim Stand von GSG vorbeigeschaut. Und was sah ich dort? Einen megageilen Bremsflüssigkeitsbehälter! Auch für unsere "R". Aber - noch keine ABE zu dieser Zeit. Kommt zum Ende des Jahres wurde mir versichert.
War immer wieder mal bei denen auf der Website, aber leider nix neues.
Jetzt habe vor einer Woche mal eine Mail geschrieben wie es denn so aussieht.
Und das ist das Ergebnis:

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Behälter sind bereits gefertigt. Da wir aber eine möglichst große Anzahl von MRD-Modellen in die ABE einbringen möchten, haben wir den Versand der Behälter incl. ABE für KW 5 geplant.
Wir geben Ihnen Rückinfo, sobald der Behälter mit ABE-Kennzeichnung verfügbar ist.
Es stehen 6 Eloxalfarben zur Verfügung - der Preis wird 83,00 EUR sein.
Diesbezügliche Informationen sind ab 07.01.2011 auf unserer HP.
mit freundlichen Grüßen
GSG - Mototechnik GmbH

Für mich die beste Nachricht des zugegebenermassen noch sehr kurzen Jahres. Endlich ist dieser Urinbecher Vergangenheit! :D :D :D

Hier noch die Bilder die in der Mail angehängt waren. :D

Bild
Bild

LG, Berry


Seit der KW 7 hat er ABS !!!

Grüße,
Domingo
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon exxpert » 20.02.2011, 23:30

@domingo07

das Teil hat ABS?

Super, dann kauf ich einen für meine Ninja - die hat dann auch ABS. :D

du meinst ABE. aber besonders schön finde ich ihn nicht.
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon naidhammel » 21.02.2011, 08:58

Hier der Link zu möglichen Behältern von GSG Mototechnik für die R (vorne und hinten):

http://www.gsg-mototechnik.de/abhalter/ ... 00r-09.htm

mfg

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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon BMW_Jochen » 21.02.2011, 09:22

Hi Leute,

alternativ und mir persönlich besser gefallend gibt es das Teil auch von AC SChnitzer.

Dazu kommt noch das er auch billiger ist.

Hier mal der Link :

http://mtec.eshop.t-online.de/epages/St ... 3-10328-15[1]

Gruß Jochen
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon fmaehren » 21.02.2011, 11:18

Hallo,

ist der von Schnitzer denn auch mit ABE für die F zu bekommen?
Was ich sehe, ist das nur für die RR; oder reicht mal wieder meine Brille nicht? :-)

Glückauf
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Eine Gerade ist die kürzeste Strecke zwischen zwei Punkten - eine Kurve die schönste!
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon naidhammel » 21.02.2011, 11:34

NEIN!!!

Habe selber bei Schnitzer nochmal nachgefragt, und mir wurde mitgeteilt, gibt es nicht und braucht es auch nicht, aber Sie lehnen jede Garantie bei Bremsausfall ab. :twisted:

Ich glaube, dass sagt doch alles, oder? :roll:

mfg

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fmaehren hat geschrieben:Hallo,

ist der von Schnitzer denn auch mit ABE für die F zu bekommen?
Was ich sehe, ist das nur für die RR; oder reicht mal wieder meine Brille nicht? :-)

Glückauf
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon BMW_Jochen » 21.02.2011, 11:45

naidhammel hat geschrieben:NEIN!!!

Habe selber bei Schnitzer nochmal nachgefragt, und mir wurde mitgeteilt, gibt es nicht und braucht es auch nicht, aber Sie lehnen jede Garantie bei Bremsausfall ab. :twisted:

Ich glaube, dass sagt doch alles, oder? :roll:

mfg

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Dann haben die Dir Mist erzählt,

steht bei denen in der Preisliste der F800S Teile an 2. Stelle mit Teile Nr. S426-10328-15

Hier mal der Link zur Preisliste der "S"

http://www.ac-schnitzer.de/uploads/tx_u ... P_2011.pdf

Und wenn die das anbieten für das Modell müssen die auch Garantie / Gewährleistung dafür übernehmen.

Gruß Jochen
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon 815-mike » 21.02.2011, 12:23

...Touratech verkaufte (oder sogar noch aktuell?) auch Kühlerschutzgitter für die 2-Zylinder-Rotaxen, obwohl die von BMW selber ausdrücklich verboten sind.
So viel zum Thema "Was interessiert mich die Auswirkung meines Zubehörs auf's Fahrzeug?" aus Sicht eines Zubehörherstellers...
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon naidhammel » 21.02.2011, 12:48

Nein, haben Sie nicht, denn ich habe nach nem Bremsflüssigkeitsbehälter für die R gefragt und nicht für die S. :lol:

mfg

naidhammel

P.S.: Obwohl ich da technisch nicht den großen Unterschied sehe. :)

BMW_Jochen hat geschrieben:Dann haben die Dir Mist erzählt,

steht bei denen in der Preisliste der F800S Teile an 2. Stelle mit Teile Nr. S426-10328-15

Hier mal der Link zur Preisliste der "S"

http://www.ac-schnitzer.de/uploads/tx_u ... P_2011.pdf

Und wenn die das anbieten für das Modell müssen die auch Garantie / Gewährleistung dafür übernehmen.

Gruß Jochen
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon Antigerade » 21.02.2011, 13:41

815-mike hat geschrieben:...Touratech verkaufte (oder sogar noch aktuell?) auch Kühlerschutzgitter für die 2-Zylinder-Rotaxen, obwohl die von BMW selber ausdrücklich verboten sind.


Hast Du zu dem ausdrücklichen Verbot irgendwelche Quellen?
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Re: neuer Bremsflüssigleitsbehälter - endlich!

Beitragvon BMW_Jochen » 21.02.2011, 13:47

naidhammel hat geschrieben:Nein, haben Sie nicht, denn ich habe nach nem Bremsflüssigkeitsbehälter für die R gefragt und nicht für die S. :lol:

mfg

naidhammel

P.S.: Obwohl ich da technisch nicht den großen Unterschied sehe. :)



Auch hier haben Sie Dir Mist erzählt !!

Letzter Artikel in der Liste ist der Bremsflüssigkeitsbehälter für die "R" mit der Artikel Nr. S423-10328-15

http://www.ac-schnitzer.de/uploads/tx_u ... P_2011.pdf

Gruß Jochen
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