Nein haben Sie auch hier nicht. Schnitzer ist der Meinung, Sie benötigen keine ABE, viele Prüfer, etc. mit denen ich gesprochen haben, sind jedoch der Meinung man benötigt dafür eine ABE, da es ein sicherheitsrelevantes Teil ist und diese brauchen nunmal eine ABE.
Schnitzer behauptet aber weiter Sie brauchen keine ABE. Und somit können Sie es zwar verkaufen, aber wenn was passiert, dann werden wahrscheinlich die Gerichte entscheiden (müssen). Nem Freund von mir ist mal nen Unfall passiert und der Gutachter hatte Teile ohne ABE am Fahrzeug entdeckt, die einen Einfluß gehabt haben könnten, wie er sich so schon ausdrückte. Daher hat mein Freund 80% Schuld bekommen, ohne das Teil hätte er 0% Schuld bekommen.
das ging durch mehrere Instanzen und es blieb dabei.
Soviel zum Thema "mit/ohne ABE". Seit dieser Zeit bin ich da sehr vorsichtig geworden.
mfg
naidhammel
[quote="BMW_Jochen]
Auch hier haben Sie Dir Mist erzählt !!
Letzter Artikel in der Liste ist der Bremsflüssigkeitsbehälter für die "R" mit der Artikel Nr. S423-10328-15
http://www.ac-schnitzer.de/uploads/tx_u ... P_2011.pdf
Gruß Jochen[/quote]