1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Alles was noch mit der F800S + F800ST + F800GT + F800GS und der F800R zu tun hat.

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Martin » 15.10.2013, 12:47

Gante hat geschrieben:Ich finde es schon interessant, dass die 180-Fahrer es offenbar für ganz selbstverständlich halten, dass ein 130-Fahrer auf 80 km/h abbremst (anstatt einen LKW zu überholen) um ihnen die linke Spur freizuhalten, sie es selbst aber als nahezu kriminelle Einschränkung ihrer Freiheit empfänden, wenn sie selbst auf 130 km/h abbremsen müssten. Ersteres ist nämlich genau das, was in der Praxis regelmäßig passiert.

Meines Erachtens führen die derzeitigen Regelungen (insbesondere die Faktoren kein Tempolimit und Rechtsfahrgebot) zu einer absolut suboptimalen Ausnutzung der Kapazität von Autobahnen. Da wird dann auf 4 Spuren verbreitert, damit wir zwei Spuren für die (paar) Raser zu Verfügung haben und der Güterverkehr und die "130 km/h Schleicher" sich auf den restlichen zwei Spuren drängen.

Aber es ist doch schön, dass wir in einem Land leben, in dem vielen Bürgern offensichtlich die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen als die größte Bedrohung ihrer persönlichen Freiheit erscheint. Oh glückliches Deutschland! :D

Grüße, Marcus


wie wäre es wenn der 130er Fahrer einfach aufs Gaspedal steigt wärhrend er überholt...dann müsste der 180er-Fahrer keine Vollbremsung hinlegen.
Übrigens wechselt Ersterer die Fahrspur...klar dass er somit kein Vorfahrtsrecht hat. Lernt man in der Fahrschule ersten Stunde. :roll:

öhm, und was will der 130er Fahrer auf der 4-spurigen Autobahn auf der linken Seite? Reichen ihm die 2 rechten nicht ?
Du derfst moana, aber net moana dass d´ derfst
Benutzeravatar
Martin
 
Beiträge: 1549
Registriert: 13.03.2007, 08:10
Wohnort: LA

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon HarrySpar » 15.10.2013, 12:54

Martin hat geschrieben: ...öhm, und was will der 130er Fahrer auf der 4-spurigen Autobahn auf der linken Seite? Reichen ihm die 2 rechten nicht ?

Manchmal reichen die nicht. Wenn auf der ersten ein LKW mit 82 fährt, der von einem LKW mit 84 auf der zweiten Spur überholt wird. :D
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 9115
Registriert: 11.05.2010, 13:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon AtomAmeise » 15.10.2013, 13:04

Dann wäre in der Konsequenz doch der erste Schritt ein Überholverbot für LKW auf allen Autobahnen ;)
Benutzeravatar
AtomAmeise
 
Beiträge: 858
Registriert: 03.03.2011, 09:28
Wohnort: Mühlheim am Main
Motorrad: F900 XR

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Martin » 15.10.2013, 13:09

HarrySpar hat geschrieben:
Manchmal reichen die nicht. Wenn auf der ersten ein LKW mit 82 fährt, der von einem LKW mit 84 auf der zweiten Spur überholt wird. :D



kein Problem: Rückspiegel schauen, wenn frei - Gas geben, überholen und wieder rechts einordnen.
Kommt jedoch ein schnelleres Auto, runter vom Gas und warten. :wink:
Du derfst moana, aber net moana dass d´ derfst
Benutzeravatar
Martin
 
Beiträge: 1549
Registriert: 13.03.2007, 08:10
Wohnort: LA

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon HarrySpar » 15.10.2013, 13:13

Mir brauchst du das nicht sagen. Ich bleib eh ganz rechts hinter dem LKW mit 82 und genieße den Windschatten. :)
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 9115
Registriert: 11.05.2010, 13:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Gante » 15.10.2013, 13:20

Martin hat geschrieben:
Gante hat geschrieben:Ich finde es schon interessant, dass die 180-Fahrer es offenbar für ganz selbstverständlich halten, dass ein 130-Fahrer auf 80 km/h abbremst (anstatt einen LKW zu überholen) um ihnen die linke Spur freizuhalten, sie es selbst aber als nahezu kriminelle Einschränkung ihrer Freiheit empfänden, wenn sie selbst auf 130 km/h abbremsen müssten. Ersteres ist nämlich genau das, was in der Praxis regelmäßig passiert.

Meines Erachtens führen die derzeitigen Regelungen (insbesondere die Faktoren kein Tempolimit und Rechtsfahrgebot) zu einer absolut suboptimalen Ausnutzung der Kapazität von Autobahnen. Da wird dann auf 4 Spuren verbreitert, damit wir zwei Spuren für die (paar) Raser zu Verfügung haben und der Güterverkehr und die "130 km/h Schleicher" sich auf den restlichen zwei Spuren drängen.

Aber es ist doch schön, dass wir in einem Land leben, in dem vielen Bürgern offensichtlich die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen als die größte Bedrohung ihrer persönlichen Freiheit erscheint. Oh glückliches Deutschland! :D

Grüße, Marcus


Übrigens wechselt Ersterer die Fahrspur...klar dass er somit kein Vorfahrtsrecht hat. Lernt man in der Fahrschule ersten Stunde. :roll:

Jo, Fahrschule habe ich auch schon mal von gehört. Wäre aber nichts für mich. :wink:

Das schöne an einem Tempolimit wäre ja, dass damit das Problem für beide Verkehrsteilnehmer entschärft wäre. Der 130-Fahrer könnte zum Überholen des LKW einfach die Spur wechseln und der Möchtegern-180-Fahrer bräuchte keine Vollbremsung zu machen, da er ja ebenfalls nur 130 km/h führe! Also eine klassische Win-Win-Situation! :mrgreen:
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Benutzeravatar
Gante
 
Beiträge: 1386
Registriert: 06.07.2011, 00:31
Wohnort: Braunschweig
Motorrad: F 800 R

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon bimpf » 15.10.2013, 13:23

du glaubst doch nicht wirklich dass dann jeder 130 fahren würde. es gibt dann immer noch die, die meinen 130 sind zu schnell (meist die älteren semester) und fahren vielleicht 100. wenn ein solcher dann einen lkw überholt haste wieder einen stau auf der linken fahrbahn.
bimpf
 
Beiträge: 1986
Registriert: 10.04.2010, 18:27
Wohnort: Bayern
Motorrad: -

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Martin » 15.10.2013, 13:30

Gante hat geschrieben:
Jo, Fahrschule habe ich auch schon mal von gehört. Wäre aber nichts für mich. :wink:


puhh..gut, ich hatte schon Angst :mrgreen:

Gante hat geschrieben:
Das schöne an einem Tempolimit wäre ja, dass damit das Problem für beide Verkehrsteilnehmer entschärft wäre. Der 130-Fahrer könnte zum Überholen des LKW einfach die Spur wechseln und der Möchtegern-180-Fahrer bräuchte keine Vollbremsung zu machen, da er ja ebenfalls nur 130 km/h führe! Also eine klassische Win-Win-Situation! :mrgreen:


Im Grunde schon richtig, aber die Begründung gefällt mir einfach nicht. Der schnellere Fahrer wird per Gesetz gebremst weil der langsamere sich nicht an geltendes Recht halten will.

Der nächste konsequente Schritt wäre dann übrigens Tempo 100....schließlich gibt es auch die "unter 130 km/h-Fraktion" ... wie mich :wink:
Du derfst moana, aber net moana dass d´ derfst
Benutzeravatar
Martin
 
Beiträge: 1549
Registriert: 13.03.2007, 08:10
Wohnort: LA

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon HarrySpar » 15.10.2013, 13:42

Wenn die schnellsten nur noch 130 fahren, ergeben sich meistens gar keine Gefahren mehr, wenn einer nur 100 oder ein LKW nur 80 fährt.
Dadurch daß der 130-Fahrer nur 30 bzw. 50 schneller ist, hat er fast immer genug Zeit und Weg um abzubremsen.

Martin hat geschrieben:...Der nächste konsequente Schritt wäre dann übrigens Tempo 100....schließlich gibt es auch die "unter 130 km/h-Fraktion" ... wie mich :wink:

Geht auch! Siehe USA: Oftmals "55" oder "60". Natürlich Meilen und nicht Kilometer.
Zuletzt geändert von HarrySpar am 15.10.2013, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
HarrySpar
 
Beiträge: 9115
Registriert: 11.05.2010, 13:53
Wohnort: Landkreis Garmisch Partenkirchen
Motorrad: F800S Rapsgelb

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Gante » 15.10.2013, 13:46

Martin hat geschrieben:Im Grunde schon richtig, aber die Begründung gefällt mir einfach nicht. Der schnellere Fahrer wird per Gesetz gebremst weil der langsamere sich nicht an geltendes Recht halten will.

So ganz stimmt das ja auch nicht, dass sich der Raser artig an geltendes Recht hält. Im Zweifelsfall (also z.B. auch vor Gericht, wenn es zu einem Unfall gekommen ist) wird immer §1 StVO bemüht. Zur Auffrischung:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Daher ist es ja auch gängige Rechtsprechung, dass jemand, der eigentlich nicht Unfallverursacher ist dennoch eine Teilschuld zugesprochen bekommt, sofern er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschritten hat. Eben weil er nicht das durch §1 StVO gebotene Maß an Umsicht und Rücksichtnahme hat walten lassen.
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Benutzeravatar
Gante
 
Beiträge: 1386
Registriert: 06.07.2011, 00:31
Wohnort: Braunschweig
Motorrad: F 800 R

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Martin » 15.10.2013, 14:05

Gante hat geschrieben:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Daher ist es ja auch gängige Rechtsprechung, dass jemand, der eigentlich nicht Unfallverursacher ist dennoch eine Teilschuld zugesprochen bekommt, sofern er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschritten hat. Eben weil er nicht das durch §1 StVO gebotene Maß an Umsicht und Rücksichtnahme hat walten lassen.[/quote]

Ist gleichzusetzen mit dem Richterspruch: wer aufs Motorrad steigt bekommt immer eine Teilschuld...

Wenn der langsamere Fahrer sich an die Verkehrsregeln halten würde, würde der schnellere Fahrer keinen Unfall verursachen. Punkt. Rückspiegel schauen und Vorfahrt da gewähren wo es gesetzlich auch geregelt ist verhindert auch Unfälle.

>Eben weil er nicht das durch §1 StVO gebotene Maß an Umsicht und Rücksichtnahme hat walten lassen.<
aha, der Langsame darf aber rücksichtslos die Spuren wechseln...interessante Ansichten. :roll:
Und ab wann ist jemand bei Dir ein "Raser" .
Es ist übrigens ein Unterschied ob jemand eine Teilschuld bekommt oder gegen Gesetze verstößt. Bei der Teischuld geht es nur um Versicherungserstattungen, nicht um Strafen
Du derfst moana, aber net moana dass d´ derfst
Benutzeravatar
Martin
 
Beiträge: 1549
Registriert: 13.03.2007, 08:10
Wohnort: LA

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Eike » 15.10.2013, 14:18

HarrySpar hat geschrieben:Wenn die schnellsten nur noch 130 fahren, ergeben sich meistens gar keine Gefahren mehr, wenn einer nur 100 oder ein LKW nur 80 fährt.
Dadurch daß der 130-Fahrer nur 30 bzw. 50 schneller ist, hat er fast immer genug Zeit und Weg um abzubremsen.

Martin hat geschrieben:...Der nächste konsequente Schritt wäre dann übrigens Tempo 100....schließlich gibt es auch die "unter 130 km/h-Fraktion" ... wie mich :wink:

Geht auch! Siehe USA: Oftmals "55" oder "60". Natürlich Meilen und nicht Kilometer.


In den USA dürfen aber auch die LKW so schnell fahren. Auf den Interstates ist übrigens meist 75 erlaubt. Da man aufgrund des geringen Verkehrs diese Geschwindigkeiten oft auch durchgängig fahren kann, kommt man trotzdem recht gut voran. Unsinnig ist das Limit aber trotzdem.

Gruß Eike
Gruß Eike
____________________________
Ducati Monster 1200 - 10.000 Km
Ducati 696 - 12.000 Km
Vespa LX 125 - 5.000 Km
Benutzeravatar
Eike
 
Beiträge: 3326
Registriert: 31.01.2007, 19:15
Wohnort: Schwäbische Alb
Motorrad: Ducati Monster 1200

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Gante » 15.10.2013, 14:26

Martin hat geschrieben:Ist gleichzusetzen mit dem Richterspruch: wer aufs Motorrad steigt bekommt immer eine Teilschuld...

Jaja, nennt sich "Verschulden gegen sich selbst" und hat mit der Thematik hier eigentlich gar nichts zu tun, außer für diejenigen, die sich grundsätzlich über irgendetwas empören müssen.
Martin hat geschrieben:Wenn der langsamere Fahrer sich an die Verkehrsregeln halten würde, würde der schnellere Fahrer keinen Unfall verursachen. Punkt. Rückspiegel schauen und Vorfahrt da gewähren wo es gesetzlich auch geregelt ist verhindert auch Unfälle.

Hat auch niemand in Abrede gestellt, aber schön, dass wir das nochmal festgehalten haben.
Martin hat geschrieben:>Eben weil er nicht das durch §1 StVO gebotene Maß an Umsicht und Rücksichtnahme hat walten lassen.<
aha, der Langsame darf aber rücksichtslos die Spuren wechseln...interessante Ansichten. :roll:

Nein, darf er nicht. Deshalb hat er ja auch mindestens eine Teilschuld und wird ggf. auch noch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. By the way - leidest Du an Phantomschmerzen?
Martin hat geschrieben:Und ab wann ist jemand bei Dir ein "Raser" .

Ich habe mich des Terminus "Raser" ohne genaue Definition bedient, da hier dann immer alle so schön in Wallung geraten. :mrgreen:
Martin hat geschrieben:Es ist übrigens ein Unterschied ob jemand eine Teilschuld bekommt oder gegen Gesetze verstößt. Bei der Teischuld geht es nur um Versicherungserstattungen, nicht um Strafen

Habe ich irgendwo den Anschein erweckt, diesen Unterschied verwischen zu wollen oder dergleich? Bei (bleibenden) Personenschäden kann die zivilrechtliche Haftung der unangenehmere Teil werden, aber grundsätzlich hast Du natürlich recht. Zum Thema typisches Raser-Verhalten und strafrechtliche Würdigung musst Du vielleicht mal "Turbo-Rolf" befragen. Erfahrungsgemäß treten sehr schnelles Fahren und viel zu dichtes Auffahren ja gerne in Personalunion auf. Mein Nachbar hat mir mal von seinem Tempomat in Kombination mit der Abstandsmessung zum Vorausfahrenden vorgeschwärmt. Da kann man quasi auswählen, wie dicht man automatisch auf den Vordermann auffahren möchte, bevor der Wagen automatisch abgebremst wird. Diese Funktion, die ich mal als vollautomatische Nötigungsfunktion bezeichnen möchte, war für ihn wohl ein Hauptgrund zur Auswahl dieses Fahrzeugs. Irgendwo da, würde ich mal schätzen, beginnt für mich die Definition von Raser...
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Benutzeravatar
Gante
 
Beiträge: 1386
Registriert: 06.07.2011, 00:31
Wohnort: Braunschweig
Motorrad: F 800 R

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Eike » 15.10.2013, 14:38

Gante hat geschrieben:Mein Nachbar hat mir mal von seinem Tempomat in Kombination mit der Abstandsmessung zum Vorausfahrenden vorgeschwärmt. Da kann man quasi auswählen, wie dicht man automatisch auf den Vordermann auffahren möchte, bevor der Wagen automatisch abgebremst wird. Diese Funktion, die ich mal als vollautomatische Nötigungsfunktion bezeichnen möchte, war für ihn wohl ein Hauptgrund zur Auswahl dieses Fahrzeugs. Irgendwo da, würde ich mal schätzen, beginnt für mich die Definition von Raser...


Du wirst bei keinem Wagen den Abstand so gering wählen können, daß Du in den Bereich der Nötigung kommst. Außerdem geht es hier um langsame Fahrer, die beim Wechseln der Spur eine Verkehrsgefährdung verursachen. Dir ist sicher klar, daß das dichte Auffahren in so einem Fall keine Nötigung ist, oder? :roll:

Gruß Eike
Gruß Eike
____________________________
Ducati Monster 1200 - 10.000 Km
Ducati 696 - 12.000 Km
Vespa LX 125 - 5.000 Km
Benutzeravatar
Eike
 
Beiträge: 3326
Registriert: 31.01.2007, 19:15
Wohnort: Schwäbische Alb
Motorrad: Ducati Monster 1200

Re: 1. Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon

Beitragvon Gante » 15.10.2013, 14:53

Eike hat geschrieben:Außerdem geht es hier um langsame Fahrer, die beim Wechseln der Spur eine Verkehrsgefährdung verursachen. Dir ist sicher klar, daß das dichte Auffahren in so einem Fall keine Nötigung ist, oder? :roll:
Gruß Eike

Von dem Fall hatte ich nicht speziell gesprochen. Interessanterweise musst Du aber auch in diesem Fall umgehend - die Gerichte sagen hier aktuell was von innerhalb 3 Sekunden - Maßnahmen einleiten, um den Abstand wieder zu vergrößern. Sonst ist es eben doch wieder Nötigung, auch wenn das Unterschreiten des Abstandes zunächst noch in Ordnung weil unvermeidbar war.

Zudem spreche ich ohnehin nicht von dem Fall, in dem der schnellere Fahrer zum starken Abbremsen gezwungen wird. Ich denke da eher an den Fall, ich überhole mit 130 km/h einige mit 100 km/h fahrende Autos, was dann schon mal 20 oder 30 Sekunden dauern kann. Und derweil kommt jemand der zuvor noch mindestens einen Kilometer hinter mir und damit für mich nicht sichtbar oder einschätzbar war, bis auf wenige Meter auf mich aufgefahren, um seinen "Anspruch" auf freie Fahrt deutlich zu machen. Wollt Ihr mir wirklich weismachen, dass das ein akzeptables und regelkonformes Verhalten ist? DAS sind die Leute, die ich als Raser bezeichne! Und die Leute, die meinen dass alles unter 130 km/h zum ruhenden Verkehr zu zählen ist und auf der AB nichts verloren hat, das sind ebenfalls Spinner!

Ach, bei Fahrschule fällt mir noch ein. Bei der Autobahnfahrt damals in der Autofahrschule schaute mein Fahrlehrer auf den Tacho und sagte dann "Naja Bub, jetz mache mer die Zweihunnert noch voll!" :lol:
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
Benutzeravatar
Gante
 
Beiträge: 1386
Registriert: 06.07.2011, 00:31
Wohnort: Braunschweig
Motorrad: F 800 R

VorherigeNächste

Zurück zu Plaudern rund um die BMW F800S + F800ST + F800GT + F800GS + F800R

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum