Kennzeichen

Alles was nirgenswo rein passt.

Re: Kennzeichen

Beitragvon Grafgronwald » 21.02.2014, 10:12

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Re: Kennzeichen

Beitragvon HarrySpar » 21.02.2014, 10:15

Ich denke halt, wenn bei 5 Stellen einige "1" und "I" dabei sind, dann müßte 200mm locker gehen.
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Re: Kennzeichen

Beitragvon Grafgronwald » 21.02.2014, 10:20

Da irrst du leider.

Ein Merkmal der Normschrift für die Kennzeichzen ist, dass alle Buchstaben exakt gleich breit sind. Das "I" hat einen entsprechend breiten Querbalken unten, ebenso wie die "1".

Die Zeichenkombination ist für die Breite des Kennzeichens unerheblich, es zählt nur die Anzahl der Zeichen. Da war früher bei den alten Schildern mal anders.
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Re: Kennzeichen

Beitragvon Kajo » 21.02.2014, 10:23

@ Grafgronwald - Besten Dank für Deine Ergänzungen.

Gruß Kajo
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Re: Kennzeichen

Beitragvon HarrySpar » 21.02.2014, 10:25

Ja ja, hab's auch grad selber gesehen in diesem Link.
Dann muß man halt 10 Kröten für ein Wunschkennzeichen hinlegen, das nur 4 Stellen hat. Sogar ich als sparsamer Mensch habe das damals investiert. Man möchte es kaum glauben. :D
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Re: Kennzeichen

Beitragvon Wobbel » 21.02.2014, 10:26

Harry was du immer so denkst. Schau dir die Vorschrift an und du wirst sehen das alle Zeichen gleich breit sind auch 1 und i.

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Re: Kennzeichen

Beitragvon HarrySpar » 21.02.2014, 10:39

Ja ja, hab's mittlerweile auch eingesehen. Hab ich doch vorhin schon eingestanden.
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Re: Kennzeichen

Beitragvon Wobbel » 21.02.2014, 11:30

Sorry war mein Fehler hatte deinen Beitrag übersehen.

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Re: Kennzeichen

Beitragvon godfredkah » 21.02.2014, 11:40

Gante hat geschrieben:
godfredkah hat geschrieben:Mit bis zu 4 Stellen gehen noch 180, wie hier.

Das auf Deinem Bild ist aber doch 220 breit!? Also 180 scheinen mir das jedenfalls nicht zu sein.


Tatsächlich! Ich hatte bisher gar nicht mehr nachgemessen, aber das sind tatsächlich 200x220 mm! Ich hatte eigentlich ein schmales Kennzeichen in Auftrag gegeben auf Basis der seit 2011 geltenden Regeln. Als das Mopped dann da war, bin ich gefahren, hab's nicht mehr geprüft!

Godfred

Aus dem Motorrad-Wiki:

Durch ein neues Gesetz, das am 01.04.2011 in Kraft trat, können Motorradkennzeichen künftig mindestens 18x20 und maximal 22x20 cm groß sein. Es wird die verkleinerte Schrift (von Leichtkraftradkennzeichen) verwendet. Die Siegel (und ggfs. Saison) werden in dem dadurch neu enstandenen Raum zwischen den Zeilen untergebracht. So können die Kennzeichen schmaler werden.
Wie schmal wird mein neues Kennzeichen?

zweite Zeile bis zu 4 Zeichen: 18 cm
zweite Zeile 5 Zeichen: 22 cm
Vom alten zum neuen Kennzeichenformat zu wechseln ist ganz einfach. Einfach ein neues Kennzeichen mit der gleichen Nummer prägen lassen, und zusammen mit dem alten Kennzeichen, Fahrzeugschein und Ausweis zur Zulassungsstelle gehen. Dort werden für ca. 5.- neue Siegel auf das neue Kennzeichen geklebt und das alte Kennzeichen entwertet.
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Re: Kennzeichen

Beitragvon AtomAmeise » 21.02.2014, 11:48

godfredkah hat geschrieben:Vom alten zum neuen Kennzeichenformat zu wechseln ist ganz einfach. Einfach ein neues Kennzeichen mit der gleichen Nummer prägen lassen, und zusammen mit dem alten Kennzeichen, Fahrzeugschein und Ausweis zur Zulassungsstelle gehen. Dort werden für ca. 5.- neue Siegel auf das neue Kennzeichen geklebt und das alte Kennzeichen entwertet.


Das ist so meines Wissens nicht uneingeschränkt richtig. Es kommt drauf an, wann das Motorrad zugelassen wurde und wie die Kombination des alten Kennzeichens aussieht. Ein guter Kumpel wollte das Kennzeichen "XXX - XC 1" in alter Form auf ein neues umschreiben lassen. Man sagte ihm, dass er Glück habe, dass seine Maschine noch vor einem bestimmten Termin im Jahre 2006 zugelassen worden ist, da sonst eine Umschreibung nicht möglich sei. Die kurzen Kombinationen hätten angeblich Bestandsschutz für die größeren Kennzeichen. Keine Ahnung, was da dran ist.
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Re: Kennzeichen

Beitragvon HarrySpar » 21.02.2014, 12:11

Meine ist 2010 erstmals zugelassen.
Ich habe GAP XX 8.
Und 2011 konnte ich ohne Probleme umschreiben aufs 180er Kennzeichen.
Harry
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Re: Kennzeichen

Beitragvon Grafgronwald » 21.02.2014, 13:23

@ AtomAmeise:

Ich halte das für Unsinn.

Interessant, was für krude Auskünfte man aus Ämtern bekommt, wenn die nicht wissen oder nicht wollen.

Maßgeblich für die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ist § 10 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Dort steht nichts von irgendwelchen Stichtagsregelungen. Die genauen Abmessungen in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp und der Anzahl der Stellen regelt Anlage 4 zu § 10 der FZV, hier exakt Ziffer 2a des Abschnitts 2 "Allgemeine Kennzeichen". Auch dort steht nichts von irgendwelchen Einschränkungen oder Stichtagen oder sonstwas.

Noch präziser können Vorschriften ja kaum noch sein. Und dann denkt sich ein Beamter einer Zulassungsstelle noch weitere Phantasievorschriften dazu aus??? Absurd plemplem
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Re: Kennzeichen

Beitragvon AtomAmeise » 21.02.2014, 13:25

Ich bin in speziell diesem Gesetz nicht sattelfest. Ich hatte das Problem ja auch nicht 8) Das war die Auskunft des Amtes, wo mein Kumpel umgemeldet hat. Nicht mehr und nicht weniger ;-)
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Re: Kennzeichen

Beitragvon Gante » 21.02.2014, 14:24

Grafgronwald hat geschrieben:@ AtomAmeise:

Ich halte das für Unsinn.

Interessant, was für krude Auskünfte man aus Ämtern bekommt, wenn die nicht wissen oder nicht wollen.

Maßgeblich für die Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ist § 10 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Dort steht nichts von irgendwelchen Stichtagsregelungen. Die genauen Abmessungen in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp und der Anzahl der Stellen regelt Anlage 4 zu § 10 der FZV, hier exakt Ziffer 2a des Abschnitts 2 "Allgemeine Kennzeichen". Auch dort steht nichts von irgendwelchen Einschränkungen oder Stichtagen oder sonstwas.

Noch präziser können Vorschriften ja kaum noch sein. Und dann denkt sich ein Beamter einer Zulassungsstelle noch weitere Phantasievorschriften dazu aus??? Absurd plemplem

Kleiner Tipp von mir zur Verbesserung der Kommunikation: Unwissenheit lässt sich durch Anmaßung nur sehr bedingt ausgleichen. ;-)

Tatsache ist, dass sich die Regelung hinsichtlich der Vergabe von "kurzen" Kennzeichen, also solchen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungszeichen, in jüngerer Vergangenheit mehrmals geändert hat. So hieß es in der maßgeblichen Anlage 2 der FZV bis zum 8.4.2011:
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

In der vom 8.4.2011 bis zum 1.7.2012 geltenden Fassung hieß es dann:
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Also der Teil mit den Krafträdern ist hier weggefallen. In der aktuellen, seit 1.7.2012 gültigen Fassung ist der gesamte Absatz ersatzlos entfallen.

Grüße, Marcus
Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
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Re: Kennzeichen

Beitragvon HarrySpar » 21.02.2014, 14:34

2- und 3-stellige Nummerns sind für die Motorräder ja auch gar nicht nötig. Von da her gesehen logisch.
Mit 4 Stellen kommt man ja auch noch mit 18cm hin.
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