Roadslug hat geschrieben:Genau, zurück zum eigentlichen Thema. Der Schaden ist eindeutig durch einen Fertigungsfehler entstanden, daher hast du auch Anspruch auf Ersatz. Bekanntlich dauert die gesetzliche Gewährleistung 2Jahre, wobei die Beweislast, dass es sich um einen Fertigungsfehler handelt, nach einem halben Jahr beim Kunden liegt. Aber das dürfte in dem Fall kein Problem sein.
Roadslug
Wieso sollte das einfach sein?? Wie willst Du das einfach beweisen?? Würde mich ja für Ihn freuen, aber ein Beweis ist nun mal keine Vermutung, hätte wenn und aber etc....
Du mußt ja dem Hersteller beweisen das der Fehler von Anfang an vorhanden war. Bis zu einem halben Jahr geht der Gesetzgeber davon aus. Danach hast Du eben die Beweislast.
Und ich denke mal, wenn der Topf in irgendeiner Form äußerlich beschädigt ist, sprich Kratzer durch Sturz oder Umfaller (wenns denn so ist), dann wird das schon schwierig.
Kann aber nun auch sein das der Hersteller sagt: Schwund, gibt nen Neuen. Das wäre sicher die beste Lösung.
ronne